14. Oktober 2016, Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit: Heute beginnt die Ungerechtigkeit! Wenn man die statistische Lohnlücke zwischen den Geschlechtern zurückrechnet, arbeiten Frauen ab jetzt bis Ende des Jahres unentgeltlich.
Mit 21 Prozent ist die Entgeltdifferenz zwischen den Geschlechtern in Deutschland eine der höchsten in der Europäischen Union. Das symbolische Datum des Tages der betrieblichen Entgeltgleichheit ist Anlass, sich systematisch mit der Entgeltlücke zu beschäftigen.
Mit Blick auf das geplante Lohngerechtigkeitsgesetz ist es wichtig, sich noch einmal vor Augen zu führen, was mit einer gesetzlichen Regelung erreicht werden soll. Natürlich wird man nicht 21 Prozent Entgeltdifferenz auf einen Schlag beseitigen können. Aber ein wirksames Lohngerechtigkeitsgesetz kann und muss dazu dienen, auf betrieblicher Ebene die Lohnlücke sichtbar zu machen und zu beseitigen.
Richtig ist: Ein großer Teil der Entgeltlücke lässt sich erklären. Weil Frauen und Männer in verschiedenen Berufen und Betrieben unterschiedlicher Größe arbeiten. Weil Frauen ihre Erwerbstätigkeit zugunsten von Familienpflichten unterbrechen oder reduzieren und seltener aufsteigen. Aber trotz aller Erklärungen bleibt eine Differenz.
Im Zentrum eines wirksamen Lohngerechtigkeitsgesetzes sollte die verbindliche Anwendung betrieblicher Prüfverfahren stehen. Wir unterstellen keinem Unternehmen, dass es Frauen bewusst diskriminiert. Doch selbst wirtschaftsnahe Institute bestätigen, dass es eine Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern gibt, die sich nicht erklären lässt.
Bei der Gehaltsfindung gibt es offensichtlich Ungerechtigkeiten zu Lasten der Frauen. Diese müssen erkannt und beseitigt werden. Das funktioniert am besten, wenn Unternehmen durch gesetzliche Vorgaben zur systematischen Überprüfung ihrer Entgeltpraxis verpflichtet werden. Eine Aufforderung an Unternehmen, betriebliche Prüfverfahren durchzuführen, kann nur ein erster Schritt sein.
Dort, wo Gewerkschaften aktiv und Betriebsräte vorhanden sind, ist die Entgeltlücke nachweislich geringer. ver.di nimmt das Thema Lohngerechtigkeit sehr ernst.
In tarifungebundenen Unternehmen sieht das aber ganz anders aus. Gerade dort brauchen wir ein Lohngerechtigkeitsgesetz, das verbindliche Vorgaben macht. Eine gesetzliche Regelung muss mehr beinhalten als einen individuellen Auskunftsanspruch!