Aktionstag für gleiches Entgelt

Frauen in Deutschland verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen. Um das Einkommen zu erzielen, das Männer bereits am 31. Dezember des Vorjahres hatten, müssen Frauen bis zum sogenannten Equal Pay Day (EPD) des Folgejahres arbeiten.

Der diesjährige EPD fällt auf Dienstag, den 07. März 2023. Unter dem Motto "Die Kunst der gleichen Bezahlung" will die zugehörige Kampagne Lösungsmöglichkeiten für mehr Lohngerechtigkeit in der Kunst und Kultur präsentieren, die wegweisend für die gesamte Arbeitswelt sind. 

24 Prozent weniger Lohn für Künstlerinnen | Massiver Gender Pay Gap in Kulturberufen (Kurzübersicht)

radioReportage: Frauen in der Kultur – Die Kunst der gleichen Bezahlung | Podcast in der ARD-Audiothek (von Lili Ruge für Bayern2)

ver.di-Pressemitteilung vom 05. März 2023 | ver.di-Auswertung: Extrem große Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in der Kulturbranche

Mit dem Symbol der roten Tasche soll am EPD auf die roten Zahlen in den Geldbörsen der Frauen hingewiesen werden. Die Tasche und weiteres Aktionsmaterial zum Equal Pay Day findet ihr in unserem Materialkatalog.

In einem breiten Bündnis von Frauenverbänden finden jährlich am Equal Pay Day bundesweit zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen statt. Manche Frauen kleiden sich auch vom Kopf bis zu den Knöcheln in rot für die roten Zahlen, dazu Schuhe und Strümpfe in schwarz. Weiter unten findet ihr eine Bildergalerie aus mehreren Jahren von verschiedenen Aktionen rund um den EPD. Auf der offiziellen EPD-Seite findet ihr eine Aktionslandkarte für Deutschland und weitere Infos zum Aktionstag.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Frauen in ver.di, der Deutsche Frauenrat und der Sozialverband Deutschlands werden zum EPD 2023 wieder gemeinsam ein Zeichen setzen!

Interaktive Karte zum Gender Pay Gap nach Bundesländern

Equal Pay Lupe Entgeltgleichheit
© alexmillos, Bild-ID #69351033, depositphotos.com
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Letzte Meldungen

Frauen haben Recht auf mehr!

Wir fordern:

  • die Einhaltung bestehender Tarifverträge und die korrekte Anwendung des gesetzlichen Mindestlohns als Lohnuntergrenze, weil Frauen besonders häufig für Dumpinglöhne arbeiten müssen;
  • einen Rechtsanspruch auf Rückkehr aus Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung, damit Frauen nach einer familienbedingten Reduzierung ihre Arbeitszeit wieder aufstocken können;
  • gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit, damit Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis geschlechtergerecht zu gestalten;
  • alle Arbeitsverhältnisse sozial abzusichern, um alle Beschäftigten bei der Durchsetzung ihres Anspruches auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei vielem anderen mehr zu unterstützen! 

Auch die AVE-Initiative der ver.di im Handel forderte bereits 2022 zum Equal Pay Day gleichen Lohn für alle und die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge! Den Info-Flyer zum Thema findet ihr hier im Download-Bereich.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge: Besonders wichtig für Frauen!

Gleiches Geld für gleiche Arbeit!

Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit klingt sehr einleuchtend, ist aber noch lange nicht Realität:

  • Frauen arbeiten in schlechter bezahlten Berufen und Branchen und auf niedrigeren Stufen der Karriereleiter als Männer.
  • Frauen unterbrechen oder verkürzen wegen Kinderbetreuung und Pflege ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger als Männer.
  • Arbeitsanforderungen in sogenannten Frauenberufen, z. B. in der Erziehung und Pflege von Menschen, werden schlechter bewertet als Anforderungen in sogenannten Männerberufen, die z. B. mit Technik oder viel Geld zu tun haben. Das schlägt sich in der Eingruppierung nieder.
  • Sogar bei gleicher Ausbildung, gleichem Alter, gleichem Beruf und gleichem Betrieb erhalten Frauen etwa zwölf Prozent weniger Entgelt.

Also doch: Das Geschlecht sorgt noch heute dafür, dass weniger Geld ins Portemonnaie kommt! Fakt ist, dass hierfür bestehende Rollenbilder und die Aufgabenverteilung in den Familien ursächlich sind.

Mehr Infos auf unserer Themenseite zur Entgeltgleichheit

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