Aktionstage

Frauen in ver.di zum Internationalen Frauentag

Was haben Frauen in den letzten 100 Jahren verändert und was gibt es noch zu tun?
08.03.2018
"Wir verändern" lautet das DGB-Motto zum Internationalen Frauentag.

Seit mehr als 100 Jahren setzen sich Frauen überall auf der Welt für ihre Rechte ein – ganz besonders am Internationalen Frauentag.

In Deutschland erkämpfen sie sich 1918 das freie, geheime und aktive Wahlrecht ab 21 Jahren, verankert in der Weimarer Verfassung vom 1. August 1918: „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten.“

In den folgenden Jahrzehnten werden weitere Fortschritte erzielt: Die Verankerung des Satzes "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" im Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2) ist 1949 und bis heute sicherlich der größte frauenpolitische Erfolg der Nachkriegszeit.

Wichtig für die eigenständige Existenzsicherung von Frauen sind auch das Mutterschutzgesetz von 1952, die Rentenreform von 1957 und natürlich das Gesetz für die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts (Gleichberechtigungsgesetz)
zum 1. Juli 1958. Bis dahin hatte der Mann das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder. Er konnte den Anstellungsvertrag seiner Frau nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung fristlos kündigen.

Erst ab 1977 mit dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts regeln die Ehegatten die Haushaltsführung in gegenseitigem Einvernehmen.

1972 wird die Rentenversicherung auch für „Hausfrauen“ geöffnet.

Ab 1986 werden Kindererziehungszeiten auch rentensteigernd anerkannt, Frauen und Männer erhalten unter gleichen Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente.

1994 wird das Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Weitere gesetzliche Verbesserungen folgen, um insbesondere die Erwerbstätigkeit von Frauen zu unterstützen, so 1996 der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab der Vollendung des 3. Lebensjahres,

2006 kommt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und schließlich 2018 das 1. Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern.

All das und vieles mehr haben wir Frauen schon erreicht. Aber noch immer:

  • arbeiten Frauen in schlechter bezahlten Berufen und Branchen und auf niedrigeren Stufen der Karriereleiter als Männer;
  • unterbrechen oder verkürzen Frauen wegen Kinderbetreuung und Pflege ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger als Männer;
  • werden Arbeitsanforderungen in sogenannten typischen Frauenberufen (z.B. Erziehung und Pflege) schlechter bewertet als Anforderungen in sogenannten typischen Männerberufen, die z.B. mit Technik oder viel Geld zu tun haben;
  • ist der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen um 21 Prozent niedriger als der von Männern (Gender Pay Gap);
  • beträgt die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern in Deutschland inzwischen 53 Prozent.

Deshalb gibt es noch viel zu tun, bis die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern hergestellt ist mit:

  • gleichem Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit;
  • gerechter Besteuerung mit Abschaffung des Ehegattensplittings;
  • Recht auf Rückkehr in Vollzeitarbeit nach Teilzeitbeschäftigung;
  • gleichen Karrierechancen für Frauen;
  • Verhinderung der Altersarmut.

Frauen in ver.di und im DGB machen klare Ansagen und setzen sich ein für gleiche Rechte von Frauen und Männern – auch in Zukunft!