Gericht erklärt Vergleich von Abtreibung mit Holocaust für unzulässig
Klage von Kristina Hänel gegen Abtreibungsgegner erfolgreichDie Frauen in ver.di begrüßen das Urteil des Hamburger Landgerichts vom Montag, den 24. August 2020: Demnach sind Vergleiche von Abtreibungen mit dem Holocaust unzulässig.
Die Frauenärztin Kristina Hänel hatte diesbezüglich gegen einen vehementen Abtreibungsgegner und Aktivisten geklagt, der u.a. auf seiner Webseite diesen (aus unserer Sicht doch absurd anmutenden) Vergleich gezogen hatte und sich dabei auch direkt auf Hänel bezog.
In einem früheren Verfahren war die Ärztin zu einer Geldstrafe wegen illegaler "Werbung" für Abtreibungen verurteilt worden. Hänel hatte auf ihrem Internetauftritt über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs informiert, was in Deutschland nach wie vor verboten ist. Gegen dieses Urteil und den §219a im Allgemeinen hatten nicht nur wir vehement protestiert, dennoch blieb es leider bestehen.
Zum jetzigen Urteil und der erfolgreichen Klage Hänels findet ihr hier mehr Infos:
- Gerichtsverfahren: Abtreibungen dürfen nicht mit Holocaust gleichgesetzt werden
Deutschlandfunk vom 23. August 2020 - Kristina Hänel setzt sich vor Gericht gegen radikalen Abtreibungsgegner durch
Edition F vom 24. August 2020
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