Aktionstage

Überfällig: Gesetz zur Lohngerechtigkeit!

Frauen in ver.di zum Equal Pay Day 2016
18.03.2016

Erst morgen, am 19. März 2016, 79 Tage nach dem Jahreswechsel, haben sich Frauen das gleiche Gehalt erarbeitet, das Männer bereits Ende 2015 erhielten.

 
Zum Equal Pay Day fordern wir RECHT auf Mehr!

Die allgemeine Lohnlücke zwischen Männern und Frauen beträgt in Deutschland immer noch 21 Prozent. Die sogenannte bereinigte Lohnlücke, das heißt Lohnunterschiede, die ausschließlich auf Diskriminierung zurückzuführen sind, liegt bei sieben Prozent.

Die Bundesregierung hat den nötigen Handlungsbedarf grundsätzlich entdeckt. Jetzt müssen Taten folgen:

„Das geplante Gesetz für mehr Entgeltgleichheit muss zügig auf den Weg gebracht werden, es ist ein erster wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit“, fordert ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.

 

Es gibt mehrere gute Gründe, warum ein Gesetz für Entgeltgleichheit ausnahmslos für alle Betriebe gelten muss. Die Frauen in Deutschland warten lange genug auf Lohngerechtigkeit!

Stefanie Nutzenberger, Bundesvorstandsmitglied der ver.di

Der Gesetzentwurf will Teile der Bundesverwaltung und Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten dazu verpflichten, betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit zu verankern.

“Dies wäre ein erster großer Schritt zur Herstellung von Transparenz über die Gehaltsstrukturen im Betrieb und damit zur Überwindung der Entgeltlücke. Allerdings ist es problematisch, dass die Verpflichtung nicht für kleinere Betriebe gelten soll, denn auch dort arbeiten sehr viele Frauen“, so Nutzenberger.

Sie verwies darauf, dass Entgeltunterschiede dort, wo Tarifverträge gelten, geringer sind. „Aber nur noch für etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten greift eine Tarifbindung“, sagte Nutzenberger.

Gesetz zur Entgeltgleichheit nur ein erster Schritt

Ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit kann dabei nur ein Schritt sein, um mehr Geschlechtergerechtigkeit herzustellen.

Nötig sind auch:

  • mehr und flexiblere Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • eine bedarfsgerechte Gestaltung von Arbeitszeiten
  • bessere Aufstiegschancen für Frauen
  • eine Eindämmung prekärer und ungesicherter Beschäftigungsverhältnisse
  • die Aufwertung von frauentypischen Berufen

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