Aktionstage

Unsere Forderungen zum Equal Pay Day

ver.di fordert schärferes Transparenzgesetz, Recht auf Teilzeit und allgemeinverbindliche Tarifverträge!
16.03.2018
Die Frauen aus der ver.di-Bundeszentrale zum EPD 2018 in Aktion am Brandenburger Tor

Eine "perspektivische Scharfstellung des Entgelttransparenzgesetzes" hat ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger von der neuen Bundesregierung gefordert.

Das seit diesem Jahr geltende Entgelttransparenzgesetz sei ein erster Schritt, um Entgeltunterschiede für vergleichbare Tätigkeiten zwischen Männern und Frauen aufzudecken.

"Die Herstellung von mehr Transparenz wird die Entgeltlücke aber nicht zügig und entscheidend verringern", sagte Nutzenberger aus Anlass des Equal Pay Day 2018 am 18. März. Die neue Regierung müsse noch "an weiteren Stellschrauben drehen".

Auch die ungleiche Verteilung von Berufs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern trage zur Entgeltlücke bei. So würden Frauen in der Teilzeitfalle gehalten, während Teilzeitarbeit für Männer unattraktiv bleibe.

 

Zusätzlich brauchen wir das Rückkehrrecht der derzeit Teilzeitbeschäftigten in Vollzeit!

Stefanie Nutzenberger, Bundesvorstandsmitglied der ver.di

"Daher muss dringend das Recht auf befristete Teilzeit eingeführt werden – und zwar für alle Frauen und Männer unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ihres Arbeitgebers und nicht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, erst ab 45 Beschäftigten", so Nutzenberger.

In typischen Frauenberufen müsse der Staat flankierend eingreifen, um mehr Lohngerechtigkeit durchzusetzen.

Zu den notwendigen Maßnahmen gehörten die einfache Feststellung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zum Beispiel für den Handel wie auch die tarifpolitische Aufwertung der Berufe in der Alten- und Krankenpflege, sagte das ver.di-Bundesvorstandsmitglied.

Immer noch erhielten Frauen, die gleiche bzw. gleichwertige Tätigkeiten wie Männer verrichten, weniger Entgelt als ihre männlichen Kollegen. Erst 78 Tage nach dem Jahreswechsel, haben sich Frauen das gleiche Gehalt erarbeitet, das Männer bereits Ende 2017 erhielten.

Die allgemeine Lohnlücke zwischen Männern und Frauen beträgt in Deutschland immer noch 21 Prozent. Die sogenannte bereinigte Lohnlücke liegt bei sieben Prozent, also solche Lohnunterschiede, die ausschließlich auf Diskriminierung zurückzuführen sind.