Jede vierte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren wurde bereits einmal in ihrem Leben von ihrem Lebensgefährten oder Ex-Lebensgefährten misshandelt. Häusliche Gewalt ist sowohl körperlich als auch seelisch besonders belastend, weil sie zu Hause stattfindet, also an einem Ort, der eigentlich Schutz und Geborgenheit bieten sollte. Und: Sie geht von einem Menschen aus, dem man vertraut.
Frauen, die Gewalt erleben, fehlen häufiger am Arbeitsplatz, sind gesundheitlich angeschlagen und dadurch in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt.
Wenn jede vierte Frau betroffen ist, dann wird es auch bei dir am Arbeitsplatz oder in deinem Betrieb von häuslicher Gewalt betroffene Kolleginnen geben.
Deine Kollegin wirkt in letzter Zeit ängstlich und verschüchtert, geht deinen Fragen aber beharrlich aus dem Weg? Du hast den Verdacht, dass sie von ihrem Partner geschlagen wird, da sie neulich eine auffällige Schramme im Gesicht hatte? Vielleicht hat eine Kollegin dir von einem Streit mit ihrem Freund erzählt und du hast ein ungutes Gefühl zurückbehalten – das klang nach mehr als nach einer „normalen“ Auseinandersetzung? Oder hat sich eine Kollegin direkt an dich gewandt und dich um Hilfe gebeten?
Diesen Fragen wollen wir gemeinsam nachgehen!
Einen Livestream zur Veranstaltung stellen wir am 12. November etwa zehn Minuten vor Beginn des Termins direkt auf unserer Startseite zur Verfügung.
Die Veranstaltung erfolgt als Kooperation des Frauenvorstands Öffentliche und private Dienstleistungen, Sozialversicherung und Verkehr sowie des Bereichs Frauen- und Gleichstellungspolitik in ver.di.
Istanbul Konvention: Übereinkommen gegen Gewalt an Frauen
Die Istanbul-Konvention definiert Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung, die „Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben“ (Präambel).
In der Konvention wird ein umfassender Gewaltbegriff verwendet, der neben physischer und sexualisierter Gewalt u. a. auch psychische und ökonomische Gewalt anerkennt (Artikel 3, Absatz b).
ILO Übereinkommen Nr. 190, Empfehlung Nr. 206 und die dazugehörige Entschließung Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
„…stellt fest, dass häusliche Gewalt Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Produktivität und die Gesundheit und Sicherheit haben kann und dass die Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände und Arbeitsmarktinstitutionen im Rahmen anderer Maßnahmen dazu beitragen können, die Auswirkungen häuslicher Gewalt anzuerkennen, darauf zu reagieren und dagegen vorzugehen, …“