Veranstaltung
14.07.2025, 10:30 – 16.07.2025, 15:00Mercure Hotel Dortmund Centrum, Olpe 2, 44135 Dortmund

#MeToo: Nein heißt Nein!

Ein Seminar von ver.di b+b gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Termin

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Verantwortung des Arbeitgebers und Rolle der Interessenvertretung

Die verstärkte Diskussion über sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt wurde sowohl durch die Verschärfung des Sexualstrafrechts als auch durch die MeToo-Bewegung angestoßen. Diese Thematik betrifft Beschäftigte aller Altersgruppen und Geschlechter. Umso wichtiger ist es, dass auch am Arbeitsplatz präventive Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung ergriffen werden.

Im Rahmen dieses Seminars von ver.di b+b werden unter anderem folgende Fragestellungen behandelt:

  • Was versteht man unter sexueller Belästigung und Gewalt?
  • Welche Formen gibt es und welche Ursachen liegen ihr zugrunde?
  • Welche Handlungsoptionen haben Betroffene?
  • Welche Pflichten und rechtlichen Möglichkeiten hat die Arbeitgeberseite?
  • Welche Aufgaben kommen der gesetzlichen Interessenvertretung zu?
  • Welche Schutzmaßnahmen und Präventionsstrategien lassen sich im Betrieb umsetzen?

Übrigens: Von uns Frauen in ver.di gibt es eine Mustervereinbarung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Für wen?
Das Seminar richtet sich an Mitglieder von Betriebs- und Personalräten, der JAV, der Schwerbehindertenvertretung, Mitarbeitervertretungen sowie an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.

Wann und wo?
Das jeweils dreitägige Seminar wird zu verschiedenen Terminen angeboten:

14.07. – 16.07.2025 Nordrhein-Westfalen
Mercure Hotel Dortmund Centrum, Olpe 2, 44135 Dortmund
weitere Infos und Anmeldung für Dortmund
 
27.08. – 29.08.2025 Berlin
ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg, Koblanckstr. 10, 14109 Berlin
weitere Infos und Anmeldung für Berlin
 
24.11. – 26.11.2025 Bayern
ver.di-Bildungszentrum "Haus Brannenburg", Schrofenstr. 32, 83098 Brannenburg
weitere Infos und Anmeldung für Bayern 2025

Die Seminarinhalte im Überblick

  • Sexuelle Belästigung: Definition, Häufigkeit und Verbreitung
  • Überblick: Sexualstrafrecht und Gewaltschutzgesetz – Relevanz für das Arbeitsrecht
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • Pflichten des Arbeitgebers: Fürsorge- und Schutzpflichten im Rahmen des AGG und der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung
  • Präventionsstrategien: praktische Beispiele für eine Null-Toleranz-Politik gegenüber sexueller Belästigung
  • Umgang mit Betroffenen: Kommunikationsstrategien und korrektes Verhalten in Gesprächen
  • Aufgaben der Interessenvertretung: Handlungsmöglichkeiten und Rechte
  • Dienst- bzw. Betriebsvereinbarungen: Wichtige Eckpunkte zur Prävention sexueller Belästigung

Konkret geht es dabei um:

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

  • Sexuelle Belästigung: Definition nach dem AGG
  • Statistiken und Fakten: Ausmaß, Häufigkeit und betroffenere Personengruppen
  • Formen sexueller Belästigung: verbale, non-verbale und physische Belästigung
  • Ursachen und Auswirkungen: psychische und berufliche Folgen für Betroffene

Schutzmechanismen nach dem AGG

  • Anwendungsbereich des AGG: Rechte der Betroffenen, u. a. Beschwerderecht und Entschädigungsansprüche

Strafrechtliche Folgen

  • Mögliche strafrechtliche Konsequenzen für sexuelle Belästigung im Arbeitsumfeld

Pflichten und Möglichkeiten der Arbeitgeberseite

  • Prävention und Schutz: Verantwortung des Arbeitgebers gemäß AGG und Arbeits- sowie Gesundheitsschutzrecht
  • Sanktionsmöglichkeiten: arbeitsrechtliche Sanktionen bei sexueller Belästigung

Praktische Präventionsmaßnahmen

  • Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz: Beispiele aus der Praxis zur Vermeidung sexueller Belästigung
  • Beratungsangebote: Unterstützung durch externe Stellen
  • Umgang mit Betroffenen: Gesprächsführung und notwendige Unterstützung
  • Rechtsprechung: aktuelle Urteile, insbesondere zu Kündigungen aufgrund sexueller Belästigung

Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

  • Beteiligungsrechte: Rechte der Interessenvertretung bei der Prävention sexueller Belästigung und zum Schutz der betroffenen Beschäftigten
  • Betriebsvereinbarungen: Gestaltung und Eckpunkte für Dienst- oder Betriebsvereinbarungen zum Thema sexuelle Belästigung

Freistellung für dieses Seminar und gesetzliche Regelungen

  • Rechtsgrundlagen zur Freistellung sind z. B. § 37 Abs. 6 BetrVG, § 54 Abs. 1 BPersVG und weitere relevante Bestimmungen

Auf der Webseite von ver.di b+b findet ihr mehr Details zu dieser Veranstaltung.