Mitte Januar hat sich das Bundeskabinett auf den Entwurf für ein Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen geeinigt. Allerdings ist dieser Gesetzentwurf lediglich als eine Aufforderung an die Betriebe formuliert, keine Verpflichtung. (Quelle: ver.di Ressort Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik)
Nach langem Streit wurde der Gesetzentwurf nun endlich auf den Weg gebracht. Er sieht vor, dass Frauen in Unternehmen über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Auskunftsanspruch darüber haben sollten, was Männer in gleichwertigen Positionen verdienen, ab 500 Beschäftigte sollten betriebliche Verfahren eingeführt werden, um Lohngleichheit herzustellen und eine Überprüfbarkeit zu gewährleisten.
Angesichts der Tatsache, dass Frauen in Deutschland rund 21 Prozent weniger verdienen als Männer ist dieser Vorstoß dringend notwendig. Allerdings fordern ver.di und der DGB betriebliche Prüfverfahren unabhängig von der Größe des Betriebs, damit endlich ein systematischer Abbau der Benachteiligung von Frauen gelingt.
In einer Pressemitteilung fordert der DGB die Abgeordneten auf „sich im Interesse der Frauen einen Ruck zu geben und zumindest für Betriebe mit über 500 Beschäftigten betriebliche Prüfverfahren verbindlich vorzuschreiben.“ Der Gesetzentwurf bleibt hinter den gewerkschaftlichen Forderungen zurück.
„Gewerkschaften haben sich zusammen mit der Böckler-Stiftung seit Jahren um die Entwicklung praxistauglicher Tools gekümmert, die mit mehr Transparenz Voraussetzungen für weniger Entgeltungleichheit schaffen“, betont Eva Welskop-Deffaa, Vertreterin der ver.di im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. „Zu nennen ist insbesondere der LohnSpiegel des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung“, so Welskop-Deffaa.
Der Lohnspiegel ist ein Online-Tool, mit dem die Daten zu den Einkommensbedingungen von Beschäftigten in Deutschland erhoben werden können. Er ist Bestandteil des internationalen Wage-Indicator-Netzwerks, an dem Projekte aus rund 70 Ländern mit gleicher Zielrichtung beteiligt sind.
Auf der Website www.lohnspiegel.de können sich die Besucherinnen und Besucher anonym an der Erhebung der Daten beteiligen oder die Durchschnittsgehälter von 380 Berufen einsehen. Da die Daten auch nach Geschlecht differenziert werden, wird hier die Lohnungleichheit in den einzelnen Branchen und Berufszweigen sichtbar. Hier können Frauen ihre Lohnerwartungen und -angebote beim Jobwechsel vergleichen.
Der Lohnspiegel zeigt: Fast 79 Prozent der Erzieherinnen und Erzieher sind Frauen. Mit durchschnittlich 2.450 Euro im Monat verdienen sie bei gleichem Stundenvolumen fast sieben Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Ergebnisse der Online-Befragung erfüllen nicht die strengen Anforderungen wissenschaftlicher Repräsentativität, sie liefern aber verlässliche Orientierungsdaten zur Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern.
Die schlechtere Bezahlung von Frauen hat enorme Auswirkungen auf den gesamten Frauenerwerbsverlauf, und die Einkommenslücken ziehen Rentenlücken nach sich. Deswegen setzt sich ver.di nicht nur für eine Aufwertung typischer Frauenberufe ein, sondern legt auch in der aktuellen Rentenkampagne den Fokus auf die Benachteiligungen von Frauen im Berufsleben, die zu massiven Rentenlücken führen.
Nicht zuletzt war auch die Durchsetzung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ein weiterer wichtiger Baustein im Maßnahmenpaket gegen schlechte Frauenerwerbseinkommen: Von der Einführung des Mindestlohns profitieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung.