Ein angeblich besseres Verhandlungsgeschick von Männern zählt ab sofort nicht mehr als Ausrede bei ungleicher Bezahlung: Das Bundesarbeitsgericht hat am 16. Februar 2023 ein Grundsatzurteil gefällt, das allen Frauen den Weg zu gleichen Löhnen erleichtert.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat es bestätigt: Jetzt können Arbeitgeber*innen höhere Löhne für männliche Beschäftigte nicht mehr damit begründen, der Mann habe mehr gefordert!
Verhandelt wurde der Fall einer weiblichen Beschäftigten und ihres männlichen Kollegen. Beide übten eine vergleichbare Tätigkeit aus, hatten in etwa die gleiche Berufserfahrung und Ausbildung und sind in ihrem Job fast gleichzeitig gestartet. Die Frau und der Mann vertraten sich über längere Zeiträume sogar regelmäßig gegenseitig.
Trotzdem verdiente die Angestellte deutlich weniger als ihr Kollege. Und gewann nun vor Gericht: Der ehemaligen Mitarbeiterin stehen damit knapp 15.000 Euro entgangener Lohn und eine Entschädigung von 2.000 Euro zu.
Das BAG-Urteil ist ein wichtiger Schritt zu Equal Pay, sprich: zu gleicher Bezahlung von Frauen und Männern bei gleicher Arbeit! Es unterstreicht einmal mehr unsere Forderungen nach Entgeltgleichheit und kurzer Vollzeit für alle sowie nach der Eindämmung ungewollter Teilzeit und Minijobs!
Die Frauen in ver.di sagen: Glückwunsch an die Klägerin und an die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die den Prozess unterstützt hat!
Was verhilft außerdem zu mehr Gleichberechtigung? Eine starke Gewerkschaft!
Seid dabei und gebt uns Rückendeckung! Als ver.di-Mitglied und damit als Teil unserer Basis könnt ihr uns effektiv unterstützen. Denn wir sind umso stärker, je mehr wir sind. Und umso besser setzen wir auch unsere gemeinsamen Forderungen durch.
Deswegen: Mitmachen, mitreden, mitbestimmen – in eurem eigenen Interesse!
Immer noch nicht Mitglied bei ver.di?
Jetzt aber los – gemeinsam für gleiches Geld und Geschlechtergerechtigkeit!
Ich will mehr Infos zu ver.di!