Zum Kompromiss des Koalitionsausschusses zu einem Gesetz für mehr Lohngleichheit äußert sich die stellvertretende Vorsitzende des DGB, Elke Hannack. (Quelle: Pressemitteilung des DGB vom 07. Oktober 2016)
„Wir begrüßen es, dass der Koalitionsausschuss den Weg für ein Entgelttransparenzgesetz frei gemacht hat. Die Regierung trägt damit endlich das Thema Lohngerechtigkeit in die Betriebe und Dienststellen hinein. Wir hoffen, dass das Tabu, über Löhne zu sprechen, nun ein Stück weit aufgebrochen wird", lobt Hannack.
Und sie fährt fort: "Allerdings hätten wir uns an vielen Stellen mehr Mut gewünscht, im Interesse der Frauen über die engen Vorgaben des Koalitionsvertrages hinauszugehen. Vor allem sollten die betrieblichen Prüfverfahren unbedingt verbindlich gemacht werden, um ein wirksames Gesetz auf den Weg zu bringen.
Positiv ist, dass der individuelle Auskunftsanspruch bereits für alle Arbeitnehmerinnen in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten gelten soll und mit Unterstützung der Betriebsräte eingelöst werden kann.
Die Betriebsräte haben damit einen Fuß in der Tür und werden das Ziel des Gesetzes nach Kräften unterstützen: Mehr Transparenz auf betrieblicher Ebene, damit die Entgeltlücke endlich überwunden wird.
Eines ist aber schon jetzt sicher: Die geplante Evaluation zur Entgeltgleichheit in kleineren Betrieben muss schnellstmöglich erfolgen, verbunden mit der Option, das Gesetz in der nächsten Legislaturperiode nachzubessern und Regelungslücken zu schließen!“
Diese Pressemitteilung mit weiterführenden Infos gibt es auf der Website des DGB.
Und übrigens: Am 14. Oktober 2016 ist auch wieder Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit!