Gleiches Geld

WSI analysiert EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz

Deutschland muss nachbessern: Eine Analyse des WSI unterstützt unsere Forderungen zu gleicher Bezahlung.
26.10.2023

Im März 2023 verabschiedete die EU eine Richtlinie zur Entgelttransparenz, die im Juni in Kraft getreten ist. Diesen neuen Rahmen für gleiche Bezahlung hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) nun genauer analysiert. Die Ergebnisse untermauern langjährige Forderungen von uns Frauen in ver.di: Wir freuen uns über den Rückenwind aus Brüssel und die wissenschaftliche Unterstützung!

 

Andrea Jochmann-Döll, Elisa Rabe und Johannes Specht sind Fachleute für Gleichstellungsfragen bzw. für Tarifpolitik und haben in ihrer aktuellen Studie den Änderungsbedarf am deutschen Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) herausgearbeitet, der sich aus der neuen EU-Richtlinie ergibt. Demnach muss der gesetzliche Anwendungsbereich erweitert werden, gleichzeitig braucht es präzisere Angaben über die Lohnstruktur in Unternehmen und höhere Entschädigungen bei Benachteiligungen.

Bereits die zweite Evaluation des EntgTranspG im August 2023 zeigte deutlich, dass das Gesetz und seine Instrumente keine messbare Wirkung auf die Entgeltungleichheit in Deutschland haben. Das Gesetz verfehlt sein Ziel, nämlich die Durchsetzung des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern.

Dies liegt zum einen an seiner mangelnden Bekanntheit und den unklaren rechtlichen Bestimmungen für den individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten, zum anderen auch an den unverbindlichen Regelungen für Unternehmen, ihre Entgeltpraxis auf mögliche Diskriminierung hin zu untersuchen.

Brüssel, Wissenschaft und ver.di auf gleicher Linie

Das Bundesfrauenministerium plant nun eine Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes, wobei dabei auch die neue EU-Richtlinie zu berücksichtigen ist, denn diese ist bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen.

Wie auch vom WSI ausgeführt, formuliert die EU-Richtlinie klare Vorgaben, die viele ver.di-Forderungen aufgreifen. So muss z. B. der individuelle Auskunftsanspruch auf alle Beschäftigten ausgeweitet werden, Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten müssen ihre Entgeltdifferenz ermitteln und ab einer Abweichung von fünf Prozent, die nicht objektiv erklärt werden kann, die Entgeltpraxis mittels eines zertifizierten Prüfverfahrens überprüfen. Dies würde einen erheblichen Fortschritt für weibliche Beschäftigte bedeuten und in Folge eine große Hilfe zur Erreichung der Entgeltgleichheit sein.

Allerdings bestehen aus ver.di-Sicht auch dann noch offene Forderungen, wie z. B. Sanktionsmaßnahmen bei Nichteinhaltung der rechtlichen Vorgaben und ein Verbandsklagerecht. Zu diesem Schluss kommt auch die WSI-Studie.

ver.di wird die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht bzw. die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes kritisch begleiten, dabei auf eine zügige Umsetzung der Richtlinie drängen und auch die noch offenen Forderungen weiterhin einbringen.

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