Unverändert zum Vorjahr: Frauen verdienen im Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger als Männer. Damit haben wir weiterhin einen der höchsten Gender Pay Gaps in Europa. Uns Frauen in ver.di beschäftigt das Thema kontinuierlich. Im Zusammenhang damit widmen wir uns auch dem Thema der Entgelttransparenz.
Das 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz soll die Benachteiligung von Frauen beseitigen. Doch es entfaltet bislang kaum Wirkung. Zwar haben im Zeitraum von 2019 bis 2021 in mehr Betrieben Beschäftigte ihren individuellen Auskunftsanspruch genutzt als zuvor. Allerdings ist der Anteil der Betriebe, in denen mindestens eine Auskunftsanfrage gestellt wurde, mit gut einem Viertel bei mitbestimmten Betrieben der Privatwirtschaft und etwa zehn Prozent im Öffentlichen Dienst weiter niedrig.
Nur bei knapp der Hälfte der Betriebe in Unternehmen ab 501 Beschäftigten und mit Betriebsrat haben bislang die Arbeitgeber die gesetzliche Aufforderung umgesetzt, die Entgelte von Frauen und Männern auf Ungleichheit zu prüfen. Dabei spielt die betriebliche Mitbestimmung ganz offensichtlich eine positive Rolle. Betriebe tun deutlich mehr, wenn es Betriebsvereinbarungen zu Gleichstellung oder verwandten Themen zwischen Management und Betriebsrat gibt und wenn das Verhältnis von Betriebsrat und Geschäftsführung generell gut ist.
Studie zum Thema
Auf Basis des WSI GenderDatenPortals liefert der WSI-Report von Februar 2023 einen aktuellen Überblick zum Stand der Gleichstellung in Deutschland, erstmalig auch nach unterschiedlichen Branchen. Demnach herrschen branchenübergreifende Ungleichheiten v. a. bei der Arbeitszeit und dem Verdienst.
Die branchenbezogene Betrachtung zeigt teilweise zusätzliche Unterschiede in der Arbeitssituation, u. a. einen kleinen Ausreißer bei den Postdiensten: Frauen verdienen dort tatsächlich 33 Cent mehr als die Männer.
Eine Studie von Ute Klammer und weiteren Autor*innen, erschienen in der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, lieferte bereits 2022 zentrale Ergebnisse.
Der sogenannte "bereinigte Gender Pay Gap" ist der Teil der Lohnlücke, der nicht durch die oben genannten und bereits berücksichtigten Faktoren erklärbar ist. Er drückt also das Maß an Diskriminierung aufgrund des Geschlechts aus. Das Statistische Bundesamt beruft sich hierbei auf einen Wert von lediglich sechs Prozent, der auch häufig von Arbeitgeberseite aufgegriffen und als eine vernachlässigbare Größe dargestellt wird.
Das sehen wir allerdings entscheiden anders! Ein Abbau der hohen Entgeltungleichheit kann nur gelingen, wenn alle Faktoren bekannt sind, die zu ungleicher Bezahlung von Frauen und Männern führen, und wenn allen Beteiligten klar wird, dass dabei Diskriminierung ein treibender Faktor ist. Wir kämpfen weiter für echte Gleichstellung!
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