Gleichstellung

Parität: Erneuter Rückschlag für die Demokratie!

Landesverfassungsgerichtshof weist brandenburgisches Paritätsgesetz zurück.
23.10.2020
Die Parität wird kommen!

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat am Freitag, den 23. Oktober 2020, das erste Paritätsgesetz der Bundesrepublik gekippt. Danach sollten alle Parteien dazu verpflichtet werden, Frauen und Männer zu gleichen Teilen auf ihren Landeslisten zur Parlamentswahl zu berücksichtigen.

Die Entscheidung schließt sich dem Thüringer Verfassungsgerichtshof an, der das Gesetz auf Antrag der AFD-Fraktion im Landtag bereits im Juli für nichtig erklärt hatte.

Eigentlich rechtfertigt das Grundgesetz eine solche Regelung eindeutig, doch wie immer muss Gleichberechtigung mühsam erkämpft werden. Die Verfassungsrichterinnen und -richter des Landes Brandenburg haben nun also das Paritätsgesetz der brandenburgischen Regierung zurückgewiesen. 

Elke Ferner, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats, erklärt dazu: „Das Urteil ist ein herber Rückschlag für die Gleichstellung: Frauen dürfen nicht in deutschen Parlamenten unterrepräsentiert bleiben. Nach wie vor ist der Frauenanteil im Bundestag, in allen Landesparlamenten, in Kreis- und Gemeinderäten deutlich unter dem Frauenanteil an der Gesamtbevölkerung, Tendenz sogar fallend.

 

Wir bleiben bei unserer Auffassung: Das Gleichstellungsgebot in Art. 3 und die Frauenrechtskonvention CEDAW sind nicht nachrangig gegenüber der Organisationsfreiheit der Parteien. Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht gefragt!

Elke Ferner, Vorstandsmitglied beim Deutschen Frauenrat

Mit dem Urteil wird erneut die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit den 1960er Jahren ignoriert, die Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG als staatliche Verpflichtung zur Durchsetzung von Gleichstellung zwischen Frauen und Männern definiert und nicht nur als Staatszielbestimmung ansieht.“ Hier geht es zur vollständigen Pressemeldung des Deutschen Frauenrats vom 23. Oktober 2020.

Nun wird das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort haben. Und die Geschichte der Paritätsgesetze in Deutschland fängt damit erst an. In den Bundesländern mehren sich die Vorstöße für eine Fifty-fifty-Verpflichtung auf den Wahllisten.

Dass ausgerechnet das Organstreitverfahren der NPD als auch die Verfassungsbeschwerden einzelner AFD-Abgeordneter das Gesetz in Brandenburg zu Fall brachten, ist ein bedauerliches Signal in die Richtung aller engagierten Parlamentarier*innen und bundesweiten Frauenverbände, die sich seit Jahren für Parität einsetzen. Hier geht es zur vollständigen Pressemeldung des Deutschen Juristinnenbundes vom 23. Oktober 2020.

Die Entscheidung kann die Debatten um verfassungskonforme Paritätsgesetze dennoch weiter befruchten. Denn zukünftige Vorhaben werden genau auf die konkrete Ausformulierung der Paritätsgesetze achten müssen, um alle Verfassungsgüter in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. 

Warum Deutschland in Sachen Gleichberechtigung immer etwas hinterherhinkt, ob Parität ein Rückfall in die geschlechterpolitische Steinzeit ist und warum die junge Generation Gleichberechtigung zu Recht für selbstverständlich hält: Den Beitrag aus der DGB-Gegenblende von Heide Oestreich findet ihr auf der Webseite des DGB. 

Für euch zusammengestellt: weitere Infos, Statements, Daten und Fakten zum Thema.

Übrigens: Wie Parität geht, zeigt ver.di vorbildhaft!

In einer Gewerkschaft, deren weiblicher Mitgliedsanteil in etwa dem der weiblichen Bevölkerung unseres Landes entspricht, tragen die Frauen in allen Bereichen Verantwortung. 

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