„Es erreichen uns Hinweise, dass Arbeitgeber Gleichstellungsbeauftragten die Beteiligung an diesen Krisenstäben verweigern. Das ist vor dem Hintergrund der weitreichenden Folgen gerade auch für weibliche Beschäftigte nicht hinnehmbar", sagt Karin Schwendler, Bereichsleiterin für Frauen- und Gleichstellungspolitik bei ver.di, und begründet dies durch die verschiedenen Maßnahmen, die jetzt getroffen werden – etwa Arbeitszeitausweitungen, Fragen der Kinderbetreuung, Übertragung von weiteren Aufgaben, Versetzung in andere Einsatzbereiche u.v.m.
Gleichstellungsbeauftragte haben immer die Aufgabe, bei allen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen mitzuwirken, die insbesondere die Gleichstellung, also auch die Vermeidung von Diskriminierung sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit betreffen. Diese Aufgabe können sie nur adäquat wahrnehmen, wenn sie frühzeitig davon erfahren.
Die rechtlichen Grundlagen des Bundesgleichstellungsgesetzes bzw. der jeweiligen Gleichstellungsgesetze der Bundesländer gelten auch in Corona-Zeiten. Wenn nun derartige Entscheidungen in Krisenstäben vorbereitet und getroffen werden, sind also auch hier die Gleichstellungsbeauftragten einzubeziehen. Das scheint allerdings nicht bei allen Arbeitgebern Standard zu sein.
„Es kann nicht sein, dass Gleichstellungsbeauftragte nun um diese Beteiligungsrechte kämpfen müssen. Wir fordern von den für Gleichstellung zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder gegebenenfalls eine Klarstellung im Sinne der jeweils geltenden Gesetze", so Schwendler.
"Frauen halten dieses Land in ihren Berufen gerade im öffentlichen Dienst am Laufen, ihre Rechte sind zu schützen! Gleichstellungsbeauftragte nehmen genau diese Aufgaben wahr und müssen somit in ihrer Arbeit unterstützt und dürfen nicht behindert werden!“
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