Gleiches Geld

Entgelttransparenz endlich durchsetzen!

Einige unserer Forderungen zu gleicher Bezahlung bleiben nach wie vor offen. Nun erhöhen wir den Druck auf die Bundesregierung.
© Eliza, photocase.de
Eine Frau nimmt ihre Brille ab
04.11.2024

Seit Juni 2023 ist die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz in Kraft, welche nun möglichst zügig in nationales Recht übertragen werden muss.

Mit der Richtlinie soll die geschlechtsspezifische Lohnlücke in der EU durch starke Transparenz- und Rechtsdurchsetzungsinstrumente verringert werden. Denn die unterschiedliche Entlohnung von Frauen und Männern ist noch immer weit verbreitet. Die Richtlinie stärkt die Rechte von Beschäftigten. Hierzu muss das deutsche Entgelttransparenzgesetz angepasst werden. Die Erwartung von ver.di ist, dass das noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird.

Allerdings zeigt sich die Bundesregierung nicht sehr ambitioniert, obwohl das Datum des nächstjährigen Equal Pay Day am 07. März 2025 einmal mehr zeigt, dass die Entgeltlücke keinen Deut gesunken ist. Umso mehr ist ver.di gerade dabei, den Druck auf die Bundesregierung noch zu verstärken, eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes auf den Weg zu bringen. Der EPD wäre das richtige Datum, diese Reform in Kraft zu setzen.

Auch Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB, hat kürzlich erneut konkrete Anforderungen zur nationalen Gesetzgebung und ein schnelles Handeln der Bundesregierung gefordert, mehr dazu auf unserer Facebookseite.

Wie die Richtlinie bisher wirkt und umgesetzt wird, untersuchte der zweite Evaluationsbericht im Spätsommer 2023. Er enthält ein wissenschaftliches Evaluationsgutachten sowie Stellungnahmen der Bundesregierung und der Sozialpartner. Dieses Papier haben wir uns genauer angesehen, kommentiert und euch hier als PDF bereitgestellt.

 

So umfangreich die Untersuchungen sind, das Ergebnis lässt sich trotz Defiziten in der Datenlage knapp zusammenfassen: Das Entgelttransparenzgesetzes und seine Instrumente haben keine messbare Wirkung auf die Entgeltungleichheit.

Die Auswertung der Daten bestätigt, was nach den Befragungsergebnissen zu erwarten war: Das Gesetz verfehlt sein in § 1 formuliertes Ziel, so die Stellungnahme des DGB zum Bericht.

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