Existenzsicherung

Mehr Entlastung für Eltern

Nach der Reform des KiZ gibt es einen neuen Kindersofortzuschlag und zusätzliche Kinderkrankentage!
04.05.2022
Wegen der Corona-Krise wird der Zugang zum Kinderzuschlag noch mal erleichtert.

Mit dem Starke-Familien-Gesetz und der Reform des Kinderzuschlags (KiZ) sind bereits 2019 einige Maßnahmen zur Unterstützung von Familien getroffen worden, nun wurde am 16. März 2022 ein Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz beschlossen. Rückwirkend zum 05. Januar 2021 ist außerdem eine neue Regelung zum Kinderkrankengeld in Kraft getreten. 

Mit zusätzlichen Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld will die Bundesregierung Eltern und Alleinerziehende unterstützen, deren Kinder pandemiebedingt nicht oder nur eingeschränkt betreut werden oder zur Schule gehen können. Für die Regelung ist das Bundesgesundheitsministerium zuständig. Gesetzlich krankenversicherte Eltern können im Jahr 2022 je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.

Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz

  • Ab Juli 2022: 20 Euro mehr für armutsgefährdete Kinder

Den Kindersofortzuschlag von 20 Euro monatlich erhalten ab dem 01. Juli 2022 alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben.

 

Mit dem Sofortzuschlag gehen wir einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem echten Paradigmenwechsel im Kampf gegen Kinderarmut.

Anne Spiegel, Bundesministerin

Zudem gibt es für erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, eine Einmalzahlung von 100 Euro. Sie dient zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten und pandemiebedingter Ausgaben. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

Mehr zum neuen Kindersofortzuschlag und zur Einmalzahlung:

Reform des KiZ

Seit dem 1. Juli 2019 verbessern das neue Gesetz und die KiZ-Novelle schrittweise die finanziellen Leistungen für viele Familien. Am 01. Januar 2020 sind weitere Erhöhungen beim KiZ in Kraft getreten, die nun auch online beantragt werden können.

Wegen Corona wurde der Zugang jetzt noch einmal erleichtert: Maßgeblich ist nun nicht mehr das durchschnittliche Einkommen aus den letzten sechs Monaten, sondern nur noch das Einkommen aus dem letzten Monat vor der Antragstellung. So werden Familien, die eine Einkommenseinbuße verkraften müssen, schneller leistungsberechtigt.

Damit diese Leistungen bei den Familien auch ankommen, haben das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Starke-Familien-Checkheft entwickelt. Dazu gibt es weitere Infos und Vorlagen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Die neuen Leistungen in Kurzfassung

Mit dem Starke-Familien-Gesetz werden Familien mit kleinen Einkommen stärker finanziell unterstützt:

  • Der Kinderzuschlag wurde neu gestaltet (mehr dazu unten).
  • Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche wurden verbessert.
  • Der Antragsaufwand für alle Leistungen wurde deutlich vereinfacht.

Hinzu kommen für die anspruchsberechtigten Familien und ihre Kinder:

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • seit dem 1. August 2019 ein kostenfreier Kita-Besuch

Alle Details gibt es auch bein DGB zum Nachlesen:

Kinderzuschlag

Seit dem 1. Juli 2019 gelten auch beim Kinderzuschlag (KiZ) neue Regeln. Der KiZ wurde stark verbessert und attraktiver. Mehr Haushalte, insbesondere nun auch mehr Alleinerziehende, haben künftig einen Anspruch.

Die Leistung wurde zudem erhöht und die Anspruchsprüfung vereinfacht. Deshalb kann es sich lohnen, sich über den KiZ zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen. 

 

„Der neue Kinderzuschlag unterstützt Geringverdienende mit Kindern spürbar. Jetzt kommt es darauf an, dass möglichst viele Familien den Zuschlag auch beantragen.“

Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des DGB

"Wer den Kinderzuschlag bekommt, kann zudem von den KiTa-Gebühren befreit werden und weitere Leistungen erhalten, etwa die 150 Euro für Schulmaterialen pro Jahr", erklärt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

"Unterm Strich bringt der Kinderzuschlag deutlich mehr Geld in die Haushaltskasse. Zwar sind weitere, beherzte Schritte nötig, um allen Kindern ein gutes Aufwachsen und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Jetzt kommt es aber darauf an, dass möglichst viele Familien von den Verbesserungen erfahren und den Zuschlag auch beantragen."

Kinderzuschlag online beantragen!

Weiterführende Infos und Material downloaden!

Hier sind aktuelle Informationen zu Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und anderen Familienleistungen zusammengeführt und kurz und knapp erläutert:

Achtung: Am 1. Januar 2020 sind weitere Verbesserungen beim KiZ in Kraft getreten und wegen Corona wurden seit Juni 2020 die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht!

Dadurch haben ab sofort noch einmal mehr Eltern einen Anspruch auf den KiZ. Falls also letztes Jahr noch kein Anspruch bestanden haben sollte, lohnt sich jetzt eine neue Prüfung!

Hier findet ihr vom DGB weitere Infos zum aktuellen KiZ als PDF mit allen ab sofort gültigen Ansprüchen:

 


Wir wollen dazu beitragen, dass die Verbesserungen bekannt werden und möglichst viele Haushalte, denen der Kinderzuschlag zusteht, diesen auch beantragen.

Dazu findet ihr hier eine Vorlage für einen einseitigen Aushang in zwei Varianten (für Arbeitslose und für Beschäftigte), sie sind gedacht für schwarze Bretter in Gewerkschaftshäusern, Beratungsstellen und Betrieben:

 


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© Haris Mulaosmanovic, photocase.de