Mit zusätzlichen Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld will die Bundesregierung Eltern und Alleinerziehende unterstützen, deren Kinder pandemiebedingt nicht oder nur eingeschränkt betreut werden oder zur Schule gehen können. Für die Regelung ist das Bundesgesundheitsministerium zuständig. Gesetzlich krankenversicherte Eltern können im Jahr 2022 je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.
Den Kindersofortzuschlag von 20 Euro monatlich erhalten ab dem 01. Juli 2022 alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben.
Zudem gibt es für erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, eine Einmalzahlung von 100 Euro. Sie dient zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten und pandemiebedingter Ausgaben. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.
Mehr zum neuen Kindersofortzuschlag und zur Einmalzahlung:
Seit dem 1. Juli 2019 verbessern das neue Gesetz und die KiZ-Novelle schrittweise die finanziellen Leistungen für viele Familien. Am 01. Januar 2020 sind weitere Erhöhungen beim KiZ in Kraft getreten, die nun auch online beantragt werden können.
Wegen Corona wurde der Zugang jetzt noch einmal erleichtert: Maßgeblich ist nun nicht mehr das durchschnittliche Einkommen aus den letzten sechs Monaten, sondern nur noch das Einkommen aus dem letzten Monat vor der Antragstellung. So werden Familien, die eine Einkommenseinbuße verkraften müssen, schneller leistungsberechtigt.
Damit diese Leistungen bei den Familien auch ankommen, haben das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Starke-Familien-Checkheft entwickelt. Dazu gibt es weitere Infos und Vorlagen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Mit dem Starke-Familien-Gesetz werden Familien mit kleinen Einkommen stärker finanziell unterstützt:
Hinzu kommen für die anspruchsberechtigten Familien und ihre Kinder:
Alle Details gibt es auch bein DGB zum Nachlesen:
Seit dem 1. Juli 2019 gelten auch beim Kinderzuschlag (KiZ) neue Regeln. Der KiZ wurde stark verbessert und attraktiver. Mehr Haushalte, insbesondere nun auch mehr Alleinerziehende, haben künftig einen Anspruch.
Die Leistung wurde zudem erhöht und die Anspruchsprüfung vereinfacht. Deshalb kann es sich lohnen, sich über den KiZ zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen.
"Wer den Kinderzuschlag bekommt, kann zudem von den KiTa-Gebühren befreit werden und weitere Leistungen erhalten, etwa die 150 Euro für Schulmaterialen pro Jahr", erklärt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.
"Unterm Strich bringt der Kinderzuschlag deutlich mehr Geld in die Haushaltskasse. Zwar sind weitere, beherzte Schritte nötig, um allen Kindern ein gutes Aufwachsen und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Jetzt kommt es aber darauf an, dass möglichst viele Familien von den Verbesserungen erfahren und den Zuschlag auch beantragen."
Hier sind aktuelle Informationen zu Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und anderen Familienleistungen zusammengeführt und kurz und knapp erläutert:
Dadurch haben ab sofort noch einmal mehr Eltern einen Anspruch auf den KiZ. Falls also letztes Jahr noch kein Anspruch bestanden haben sollte, lohnt sich jetzt eine neue Prüfung!
Dazu findet ihr hier eine Vorlage für einen einseitigen Aushang in zwei Varianten (für Arbeitslose und für Beschäftigte), sie sind gedacht für schwarze Bretter in Gewerkschaftshäusern, Beratungsstellen und Betrieben:
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