Kurzarbeit: Mehr Frauen und Kleinbetriebe betroffen
WSI-Studie: bessere Bedingungen für Kurzarbeitende in Betrieben mit Tarifvertrag oder BetriebsratDie Quote der Kurzarbeitenden ist höher als in früheren Krisen. Tarifverträge und Mitbestimmung reduzieren Einkommensverluste.
Kurzarbeit hat während der Corona-Pandemie ein deutlich anderes „Profil“ bekommen als in vorherigen Wirtschaftskrisen. Erstmals haben kleine Betriebe das Instrument häufiger als größere genutzt.
Und während 2009 Männer fast dreimal so häufig wie Frauen in Kurzarbeit waren, war im Juni 2020 die Quote mit jeweils rund 13 Prozent beinahe gleich hoch. Das hängt damit zusammen, dass nicht nur Industriebetriebe stark betroffen sind, sondern auch viele Dienstleistungsbranchen.
Im Vergleich zu anderen Wirtschaftseinbrüchen ist die gesamtwirtschaftliche Quote der Kurzarbeitenden sehr hoch, ebenso wie mit rund 50 Prozent auch der Anteil, um den die Arbeitszeit im Schnitt reduziert wurde. Das zeigt eine Studie des WSI, für die Toralf Pusch und Hartmut Seifert die Erwerbstätigenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet haben. Im April und im Juni 2020 waren jeweils mehr als 6.000 Menschen befragt worden.
Im Juni gaben 13 Prozent der befragten Beschäftigten an, in Kurzarbeit zu sein:
- Mit Abstand am höchsten war die Quote mit gut 45 Prozent im Gastgewerbe.
- Es folgten das verarbeitende Gewerbe mit rund 20 Prozent
- sowie der Verkehrs- und Logistikbereich mit gut 17 Prozent.
- Unterdurchschnittlich betroffen waren unter anderem das Gesundheits- und Sozialwesen mit 5 Prozent,
- das Baugewerbe mit knapp 4 Prozent
- und der öffentliche Dienst mit knapp 3 Prozent.
- In Kleinstbetrieben mit weniger als fünf Beschäftigten, wie sie typisch für das Gastgewerbe sind, waren knapp 17 Prozent in Kurzarbeit,
- in großen Betrieben ab 2.000 Beschäftigten gut 11 Prozent.
Insgesamt erhielten im Juni 46 Prozent der Befragten in Kurzarbeit eine Aufstockung. Darunter dürften einige gewesen sein, die vom höheren gesetzlichen Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat profitierten.
Eine deutlich größere Rolle spielten nach Puschs und Seiferts Analyse aber Tarifverträge beziehungsweise Betriebsräte:
- So erhielten 58 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag eine Aufstockung.
- Ohne Tarif waren es nur 34 Prozent.
- In mitbestimmten Betrieben lag der Anteil der Kurzarbeitenden mit Aufstockung bei 60 Prozent,
- ohne betriebliche Mitbestimmung bei lediglich 32 Prozent.
In Betrieben mit Tarifvertrag oder Betriebsrat gab es also fast doppelt so häufig eine Aufstockung wie in anderen Betrieben.
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