"Wer jahrzehntelang mit niedrigem Einkommen hart gearbeitet hat, kann nun eine Rente bekommen, die oberhalb der Grundsicherung liegt", erklärte Werneke.
"Allerdings hätten es mehr als die jetzt absehbaren 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen richtigerweise verdient, von der Grundrente zu profitieren."
Die geplante Einkommensprüfung unter Zugrundelegung von Daten der Finanzämter sieht Werneke als eine unnötige Komplikation und Hürde.
"Positiv bleibt aber, dass nach mehreren vergeblichen Versuchen nun endlich überhaupt eine Grundrente geschaffen wird.
"Positiv ist auch, dass insbesondere von Altersarmut bedrohte Frauen davon profitieren," so Werneke.
Die Grundrente soll die finanzielle Situation im Alter für über eine Million Rentnerinnen und Rentner verbessern. Der Rentenzuschlag soll Geringverdienenden zugutekommen, die mindestens 33 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, wobei Erziehungszeiten und Pflegezeiten grundsätzlich mitzählen.
Ab 33 Jahren Grundrentenzeiten werden die Beiträge ein wenig, ab 35 Jahren dann etwas stärker aufgestockt. Es geht darum, die Lebensleistungen derjenigen Menschen anzuerkennen, die jahrzehntelang zu unterdurchschnittlichen Löhnen gearbeitet, Angehörige gepflegt und Kinder erzogen haben.
Die Offenlegung der Vermögensverhältnisse – wie im Sozialhilferecht gängig – war lange strittig. ver.di hat sich dafür eingesetzt, dass die sogenannte Bedürftigkeitsprüfung entfällt. Denn es geht hier eben nicht um eine Sozial(hilfe)leistung, sondern um eine Gegenleistung für die Lebensleistung. Deshalb ist es wichtig, dass die Grundrente Teil des gesetzlichen Rentenrechts ist und eine Lösung ohne Einkommensprüfung gefunden wird.
Positiv zu bewerten ist, dass die Neuregelungen ebenfalls für Bestandsrentnerinnen und -rentner gelten sollen.
Allerdings ist klar: Der vorliegende Referentenentwurf muss nachgebessert werden. Dafür setzt sich ver.di gemeinsam mit dem DGB im Gesetzgebungsverfahren ein.
Welche Punkte wir für verbesserungswürdig halten, ist in unserer ausführlichen Stellungnahme nachzulesen:
Für Bestands- und Neurentnerinnen und -rentner gilt nach Beschluss der Koalition nun also ab 01. Januar 2021 eine Grundrente, die die Lebensleistung von Menschen anerkennt, welche jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt haben. Die Grundrente soll außerdem einen Beitrag zum Schutz vor Altersarmut leisten und ist die Fortsetzung der „Rente nach Mindestentgeltpunkten“. So jedenfalls die Ziele der Grundrente, deren Erreichung bis zum 31. Dezember 2025 überprüft werden sollen.
Damit ist nun immerhin der Einstieg in dringend notwendige Mindestsicherungselemente in der Rente geschafft und insbesondere Frauen können davon profitieren.
Allerdings kommen insgesamt weit weniger Menschen als ursprünglich beabsichtigt in den Genuss der geplanten Grundrente – aufgrund der Einkommensprüfung und der zu niedrigen Einkommensgrenzen – und Menschen mit Erwerbsminderungsrente werden erst gar nicht erfasst.
Und der Beschluss des Koalitionsausschusses ist auch noch nicht das fertige Gesetz. Entscheidend ist nun das Gesetzgebungsverfahren, welches die Beschlüsse mit Leben füllt und die eine oder andere Absichtserklärung in vollziehbare und hoffentlich auch verständliche Normen umsetzt.
Denn eines ist sicher: Detailgerechtigkeit macht das Rentenrecht nicht einfacher. Im Gegenteil: Die Komplexität nimmt zu. Eine erste sozialpolitische Einschätzung und Erklärungsversuche finden sich in der sopoaktuell des ver.di-Bereichs für Arbeitsmarkt und Sozialpolitk:
Weitere Ausgaben der sopoaktuell zum Thema Grundrente:
Kritisch wertete der ver.di-Gewerkschaftsvorsitzende Frank Werneke, dass die Einkünfte von Ehepaaren für den Anspruch auf eine Grundrente zusammengerechnet werden sollen.
"Das ist Ausdruck eines antiquierten Frauenbildes – dieses wollen konservative Politiker offenbar verfestigen", so Werneke.
"Zu Recht kommt ja auch niemand vor der Auszahlung der normalen Altersrente auf die Idee, die Zahlungen vom Einkommen des Ehepartners abhängig zu machen."
Zur Einigung über die Grundrente sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Sonntag, den 10. November 2019, in Berlin:
"Der DGB begrüßt, dass Union und SPD sich nach langem und zähen Verhandeln auf eine Grundrente geeinigt haben. Die Koalition zeigt damit, dass sie handlungsfähig ist und anerkennt die Lebensleistung von nahezu 1,5 Millionen Beschäftigten, die jahrzehntelang aus niedrigem Einkommen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Die meisten von ihnen sind Frauen."
Kritik gab es allerdings für die geforderte Einkommensprüfung und die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung.
Die vollständige Einschätzung des DGB-Vorstands findet ihr hier:
Anlässlich eines Betriebsrätefrühstücks mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Egon-Bahr-Haus haben außerdem auch die DGB-Frauen Peine mit dem Politiker über die Grundrente und die Probleme bei der Durchsetzung seines Konzeptes diskutiert: