Unser jahrelanger Einsatz hat sich gelohnt: Seit Ende Juni wird der sogenannte Fond zur „Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung“ ausbezahlt.
Der Härtefallfonds ist für diejenigen Kolleg*innen gedacht, die einen bedeutenden Anteil ihres Erwerbslebens in der ehemaligen DDR bzw. im Ausland verbracht und dadurch einen Rentennachteil haben.
Insbesondere geht es um Krankenschwestern bzw. insgesamt um Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen, ebenso um ehemals in der DDR Erwerbstätige bei der Post, um Balletttänzer*innen und um geschiedene Frauen.
Betroffene, deren gesetzliche Rente im Bereich der Grundrente liegt, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine pauschale Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro.
Wenn ihr selbst Anspruch auf den Härtefallfonds habt oder jemanden kennt: Der entsprechende Antrag kann noch bis 30. September 2023 gestellt werden.
Mehr Details zu den Anspruchsberechtigten und zur Antragsstellung findet ihr auf der Webseite des ver.di-Ressorts Arbeitsmarkt und Sozialpolitik.
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