Rente

Aktuelles zur Grundrente

Fazit der DGB-Studie: Eine Bedürftigkeitsprüfung wäre das Gegenteil von Respekt.
04.06.2019
Fast zwei Drittel der Menschen in Deutschland sehen die Grundrente positiv.

Der DGB beteiligt sich mit einer eigens beauftragten Studie an der hitzigen Debatte um eine Bedürftigkeitsprüfung für den Bezug von Grundrente.

Demnach brauchen diesen Zuschlag zur Rente tatsächlich fast alle, nämlich 90 Prozent der Menschen, die eine Grundrente erhalten würden. Wäre für die Grundrente eine Bedürftigkeitsprüfung erforderlich, müssten diese 90 Prozent den bürokratischen Weg zum Sozialamt antreten. Das wäre das Gegenteil von Respekt vor ihrer Lebensleistung, so DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.

Am 3. Februar 2019 hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Modell einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung vorgestellt (siehe sopoaktuell Nr. 279 vom 14.02.2019, PDF 175 kB), das in der Öffentlichkeit sehr gut aufgenommen wurde: Umfragen zufolge befürworten knapp zwei Drittel der Deutschen die Grundrente nach seinem Vorschlag.

Mit der neuen Grundrente sollen Versicherte, die mindestens 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten – ohne Bedürftigkeitsprüfung. Gerade die Bedürftigkeitsprüfung ist aber der politische Hauptstreitpunkt (siehe sopoaktuell Nr. 281 vom 24.03.2019, PDF 471 kB): Union, FDP und AfD lehnen die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ab und wollen nur denjenigen helfen, die nach Anrechnung des gesamten Haushaltseinkommens und Vermögens (über 5.000 Euro) als anspruchsberechtigt gelten. Entsprechend klein bzw. groß ist der Kreis der Grundrentenberechtigten. Ohne Bedürftigkeitsprüfung könnten drei bis vier Millionen Menschen Grundrente beziehen, mit Prüfung nur 150.000 bis 200.000.

Versicherungsleistung oder staatliche Fürsorge?

Der Debatte um die Bedürftigkeitsprüfung liegen zwei völlig unterschiedliche Vorstellungen von Absicherung im Alter zugrunde: Während eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung im System der gesetzlichen Rentenversicherung angesiedelt ist, würde eine Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung innerhalb des staatlichen Fürsorgesystems, für das das Sozialhilferecht gilt, gewährt.

Im System der Rentenversicherung führen Beiträge zu Auszahlungen, unabhängig vom Partnereinkommen oder Vermögen. Die von Bundesarbeitsminister Heil vorgestellte Grundrente ist eine Versicherungsleistung, weil sie niedrige Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung um einen Zuschlag hochwertet, wenn mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorliegen und das monatliche Entgelt zwischen aktuell 650 Euro und 2.600 Euro liegt. Grundsätzlich bemisst sich die monatliche Rente nach der Höhe der dafür eingezahlten Beiträge. Nach aktueller Rechtslage führt dieses Äquivalenzprinzip aber oftmals dazu, dass Versicherte mit niedrigem Einkommen trotz jahrzehntelanger Beitragszahlungen ergänzend zu ihrer Rente Grundsicherung beantragen müssen. Hier setzt die „Heil‘sche Grundrente“ an, unabhängig vom Haushaltskontext oder Sparrücklagen für das Alter.

Im Fürsorgesystem werden bedarfsgeprüfte Leistungen hingegen nur gewährt, wenn der Grundsicherungsbedarf, der zum Beispiel je nach Wohnkosten unterschiedlich ist, nicht aus eigener Kraft gedeckt werden kann. Die Grundsicherungsämter würden also die jeweilige Vermögenssituation ganz genau unter die Lupe nehmen, was für Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, eine unwürdige Situation darstellt.

Die Bedürftigkeitsprüfung – ein zielgenaues Instrument?

Würde die Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung eingeführt werden, würde insbesondere die Lebensleistung von vielen Frauen, die ein Leben lang gearbeitet und Familien- und Sorgearbeit geleistet haben, abgewertet werden. Nämlich dann, wenn das Partner*innen-Einkommen angerechnet wird. ver.di tritt für die eigenständige Alterssicherung von Frauen ein und fordert eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Denn nur so wird die Lebensleistung vieler Frauen unabhängig vom Trauschein oder Haushaltskontext angemessen honoriert und respektiert. Wichtig dafür sind eigene rentenrechtliche Ansprüche von Frauen. Eine bedürftigkeitsgeprüfte Anrechnung von Partnereinkommen lehnt ver.di ab. Die Frage, ob die Rente tatsächlich „gebraucht“ wird, spielt in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Rolle.

Beispiel 1: Anna, verheiratet mit Anton, bezieht nach 40 Jahren Arbeit im Niedriglohnsektor, der Erziehung eines Kindes und der Pflege ihrer Schwiegermutter eine Rente von 700 Euro (brutto). Ihr Ehemann Anton, dem sie stets den Rücken freigehalten hat, bezieht eine gesetzliche Rente von 1500 Euro und eine Betriebsrente von 500 Euro. Durch die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung könnte Annas Rente um rund 385 Euro (brutto) auf 1085 Euro (brutto) erhöht werden. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen bliebe ihr (vor Steuern) eine Rente von 965 Euro.
Bei einer Bedürftigkeitsprüfung würde Antons Renten angerechnet werden und Anna würde keine Grundrente erhalten.

 

Bei der Bedürftigkeitsprüfung durch die Grundsicherungsämter müssen alle zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen, auch Sachwerte, offengelegt werden. Das bedeutet, dass möglicherweise z. B. ein Auto verkauft werden muss, bevor ein Anspruch entsteht. Die Vermögensgrenze liegt bei 5.000 Euro.

Union und FDP verweisen auf die Bedürftigkeitsprüfung als zielgenaues Instrument und zeigen damit ein problematisches Frauenbild, denn sie unterstellen, dass Frauen keine eigenständige Alterssicherung trotz jahrelanger Arbeit verdienen würden, solange sie über ihren Ehemann abgesichert sind. Gerade aber dann, wenn Partner*innen ein höheres (Alters-) Einkommen haben, würde die Steuer, die auch auf die Grundrente zu zahlen ist, diese so genannten Mitnahmeeffekte reduzieren.

Auch ist es realitätsfremd zu unterstellen, dass Menschen, die 35 und mehr Jahre lang im Niedriglohnsektor arbeiten, vielfach Millionenerben sind oder sehr wohlhabende Partner haben. Auch eine „Zahnarztgattin“ verdient eine eigene angemessene Rente, wenn sie jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Denn grundsätzlich werden eigene rentenrechtliche Anwartschaften im System der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig vom Partnereinkommen oder Vermögen erworben.


Die soziale Frage des 21. Jahrhunderts: Bezahlbarer Wohnraum

Zum Grundrentenkonzept gehören Verbesserungen beim Wohngeld. Angesichts immer weiter steigender Mieten ist Wohnen zu einer drängenden sozialen Frage geworden – gerade auch für Rentnerinnen und Rentner. Denn etwa die Hälfte der Bezieher*innen von Wohngeld sind im Rentenalter. In Deutschland fehlen allein in den Großstädten fast zwei Millionen bezahlbare Wohnungen (Böckler Impuls 07/2018).

Das Wohngeld ist eine Fürsorgeleistung des Staates, das als Zuschuss zur Miete oder zu selbst genutztem Wohneigentum gezahlt wird. Es wird bisher nicht dynamisch, sondern starr festgesetzt und steigt nicht mit den Mieten. Es wurde zuletzt Anfang 2016 erstmals nach sieben Jahren reformiert. Seine Höhe richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem verfügbaren Gesamteinkommen und der monatlichen finanziellen Belastung für Wohnen, wobei das Statistische Bundesamt je nach regionalem Mietenniveau die Höchstbeträge festlegt (§§ 4, 12 WoGG). Beim Wohngeld erfolgt zwar eine Prüfung des Haushaltseinkommens, nicht aber eine Anrechnung des eigenen oder des Partnervermögens inklusive Sachwerten, soweit es sich nicht um ein erhebliches Vermögen handelt (ein erhebliches Vermögen beginnt bei 60.000 Euro).

 

Wer Grundsicherung im Alter bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. (§ 7 Abs. 1, S. 1 Nr. 5 WoGG).

Damit es mit Grundrente und Wohngeld besser klappt, sieht das von Heil vorgestellte Grundrentenmodell auch Verbesserungen beim Wohngeld vor, um den Bezug von Grundsicherung möglichst zu verhindern:

„Rentnerinnen und Rentnern, die mindestens 35 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, soll künftig ein pauschaler Freibetrag von 125 Euro gewährt werden. Außerdem sollen die Miet- und Einkommensgrenzen zum Wohngeld regelmäßig angepasst werden, um Rentnerhaushalte mit Wohngeldbezug wirklich zu unterstützen.“

Beispiel 2: Die alleinstehende Rentnerin Berta war 38 Jahre lang erwerbstätig und hat dabei immer 70 % des Durchschnittsverdientes erhalten (aktuell: 2.270 Euro mtl.). Sie bezieht eine monatliche Bruttorente von 850 Euro, lebt in der Stadt Pirmasens (Mietenstufe I) und zahlt eine Bruttokaltmiete von 305 Euro. Heute bezieht sie 58 Euro Wohngeld. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erhält sie von der Rentenversicherung 756,50 Euro. Mit dem Wohngeld hat sie heute rd. monatlich 815 Euro zur Verfügung. Das ist nicht wirklich viel.

Würde der Vorschlag von Minister Heil umgesetzt, würde sie zusätzlich zu ihrer Rente 122 Euro Grundrente (850 Euro + 122 Euro) erhalten. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag würde die Rentenversicherung 865 Euro auszahlen. Dazu käme das Wohngeld von 58 Euro, das nach den Vorschlägen auch noch regelmäßig angepasst würde. Dann hätte Berta insgesamt 923 Euro monatlich zur Verfügung. Das sind knapp 110 Euro mehr!

Wenn Grundsicherung beantragt werden muss
Im Wohngeldantrag wird abgefragt, ob Grundsicherung im Alter bezogen wird. Ist das der Fall, besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

 

Nur eine regelmäßige dynamische Anpassung des Wohngeldes an die tatsächlichen Einkommens- und Mietenentwicklungen würde für viele ein Abrutschen in die Grundsicherung im Alter verhindern.

Den Schutz vor Altersarmut durch ein regelmäßiges Einkommen oberhalb des Bedarfs in der Grundsicherung kann die Grundrente auch zusammen mit dem Wohngeld aber nicht in allen Fällen sichern. Deshalb sieht der Vorschlag von Heil auch hier eine Verbesserung vor:

„Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung in Höhe von 25 Prozent der individuellen Rente, maximal aber monatlich aktuell 106 Euro (25 Prozent der Regelbedarfsstufe 1). Privates Vermögen oder Einkommen aus anderen Rentenarten bis zu dieser Höhe werden nicht angerechnet.“

 

Wie geht es weiter?

Geplant ist, noch vor der Sommerpause einen Referentenentwurf in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Hier muss in den nächsten Wochen genug Druck gemacht werden, damit es eine Grundrente gibt, die den Namen auch verdient hat.

ver.di unterstützt die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung mit einer Postkartenaktion an die Bundeskanzlerin. Weitere Infos unter rente-staerken.verdi.de

 

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