Sexismus und Gewalt

Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt

Rückblick mit Redebeiträgen und Hintergrundinfos von unserer Veranstaltung
© suze, photocase.de
An einer Hauswand steht der Schriftzug "Frauenpower"
18.11.2024

Wir schauen hin: Betroffene in Betrieben unterstützen!

Jede vierte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren wurde bereits einmal in ihrem Leben von ihrem Lebensgefährten oder Ex-Lebensgefährten misshandelt. Häusliche Gewalt ist sowohl körperlich als auch seelisch besonders belastend, weil sie zu Hause stattfindet, also an einem Ort, der eigentlich Schutz und Geborgenheit bieten sollte. Und: Sie geht von einem Menschen aus, dem man vertraut.

Frauen, die Gewalt erleben, fehlen häufiger am Arbeitsplatz, sind gesundheitlich angeschlagen und dadurch in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Der Schutz vor Gewalt ist für uns als Gewerkschaft Herzenssache, denn wir machen uns stark für gute Arbeit und ein gutes Leben. Freiheit von Gewalt ist die Grundlage dafür.

Die Bundesregierung hat gerade das versprochene Gewalthilfegesetz in die Ressortabstimmung gegeben. Allerdings sind im Haushaltsplan für 2025 dafür bisher keine Mittel eingeplant. Nach dem Ampel-Aus und den anstehenden vorgezogenen Bundestagswahlen im März 2025 ist mit einer Umsetzung nicht mehr zu rechnen.

Um so deutlicher fordern wir jetzt alle demokratischen Parteien auf, das Gesetz nach den Neuwahlen umzusetzen und die Frauen nicht im Stich zu lassen!

Denn für viele Frauen ist das eigene Zuhause kein sicherer Ort:

  • Jede dritte Frau in Deutschland ist in ihrem Leben mindestens einmal von Gewalt betroffen.
  • Etwa jede vierte Frau hat körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren aktuellen oder einen früheren Partner erfahren.
  • Fast jeden zweiten Tag stirbt in Deutschland eine Frau aufgrund von Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner.

Diese Zahlen steigen jedes Jahr weiter an, und damit auch der Bedarf an Schutz und Beratung. Doch in Deutschland gibt es nur etwa 7.700 Plätze in Frauenhäusern. Das ist ein Skandal! Der Schutz von Frauen vor Gewalt muss dringend weiter ausgebaut werden.

Dieses Jahr haben wir zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen gemeinsam mit euch die Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Thema gemacht. Auch in unserer Veranstaltung kurz vor dem Tag gegen Gewalt haben wir die Problematik der häuslichen Gewalt in den Fokus gerückt.

Wenn jede vierte Frau betroffen ist, dann wird es auch bei dir am Arbeitsplatz oder in deinem Betrieb von häuslicher Gewalt betroffene Kolleginnen geben.

Deine Kollegin wirkt in letzter Zeit ängstlich und verschüchtert, geht deinen Fragen aber beharrlich aus dem Weg. Du hast den Verdacht, dass sie von ihrem Partner geschlagen wird, da sie neulich eine auffällige Schramme im Gesicht hatte. Vielleicht hat eine Kollegin dir von einem Streit mit ihrem Freund erzählt und du hast ein ungutes Gefühl zurückbehalten – das klang nach mehr als nach einer „normalen“ Auseinandersetzung. Oder hat sich eine Kollegin direkt an dich gewandt und dich um Hilfe gebeten?

  • Was kannst du tun?
  • Wie kann der Betriebs- oder Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte unterstützen?
  • Was sollte es für hilfreiche Regelungen in deinem Betrieb für Betroffene geben?

Diesen Fragen sind wir gemeinsam nachgegangen. Hier findet ihr zwei Präsentationen mit Redebeiträgen von unserer Veranstaltung.

 

Die Veranstaltung erfolgte als Kooperation des Frauenvorstands Öffentliche und private Dienstleistungen, Sozialversicherung und Verkehr sowie des Bereichs Frauen- und Gleichstellungspolitik in ver.di.

Hintergrundinfos

Istanbul-Konvention: Übereinkommen gegen Gewalt an Frauen
Die Istanbul-Konvention definiert Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung, die „Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben“ (Präambel).

In der Konvention wird ein umfassender Gewaltbegriff verwendet, der neben physischer und sexualisierter Gewalt u. a. auch psychische und ökonomische Gewalt anerkennt (Artikel 3, Absatz b).

ILO Übereinkommen Nr. 190, Empfehlung Nr. 206 und die dazugehörige Entschließung Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
„…stellt fest, dass häusliche Gewalt Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Produktivität und die Gesundheit und Sicherheit haben kann und dass die Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände und Arbeitsmarktinstitutionen im Rahmen anderer Maßnahmen dazu beitragen können, die Auswirkungen häuslicher Gewalt anzuerkennen, darauf zu reagieren und dagegen vorzugehen, …“

UN Women: Orange The World 2024
Vom Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November bis zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember macht die UN-Kampagne „Orange the World“ seit 1991 auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam. In diesem Jahr nimmt die Kampagne besonders Frauen in den Fokus, die Gewalt in Partnerschaften erfahren – sowie Femizide als die Extremform dieser geschlechtsspezifischen Gewalt.

Mehr zum Thema

 

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  • Starke Gemeinschaft

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