Sexismus & Gewalt

Sexuelle Belästigung stoppen!

Ein Handlungsleitfaden für betriebliche Interessenvertretungen
14.07.2017

Neues Infomaterial (nicht nur) für Interessenvertretungen: Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat in Kooperation mit dem Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) seinen nächsten Leitfaden gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz veröffentlicht.

Aus dem Vorwort (von Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB-Bundesvorstandes):

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – kaum ein Problembereich ist besser geeignet, um jegliche Gesprächsrunde in einem Unternehmen verstummen zu lassen. Wird das Thema dennoch angesprochen, reichen die Reaktionen seitens der Beschäftigten und Vorgesetzten von Betroffenheit bis hin zu Unverständnis.

„Schlimm, aber glücklicherweise ist das bei uns ja kein Thema“, lautet ein gängiger Kommentar. Diese Reaktion ist zutreffend – in zweifacher Hinsicht:

  1. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist schwerwiegend. Sie kann das Betriebsklima vergiften, die Leistung des Unternehmens beeinträchtigen, betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter demotivieren und krank machen.
  2. Sexuelle Belästigung ist in den meisten Betrieben kein Thema. Das bedeutet aber nicht, dass sie im eigenen Unternehmen nicht vorkommt. Ungefähr jede/r zweite Beschäftigte hat bereits sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen oder andere Formen sexueller Belästigungen erlebt. Nur in den seltensten Fällen wird offen darüber gesprochen.

Dabei sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen (§ 12ff. AGG). Sie müssen vorbeugende Maßnahmen treffen, ihre Beschäftigten schulen, im Fall einer sexuellen Belästigung die geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen gegenüber belästigenden Beschäftigten ergreifen. Dazu gehören Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung.

Gerade den Führungskräften kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Betriebe müssen auch wirksame Maßnahmen gegenüber belästigenden Dritten ergreifen, Beschwerdestellen einrichten sowie die Belegschaft über diese und das AGG informieren. Doch kaum ein Unternehmen tut dies.

Nach Auskunft der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Befragung von Betriebsräten und Personalverantwortlichen 2015) verfügt nur ein Viertel der Arbeitgeber über eine entsprechende Betriebsvereinbarung, die auf das Vorgehen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz eingeht.

Dieser Handlungsleitfaden zeigt, wie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verhindert und unterbunden werden kann, wie für Respekt und das Wahren von Grenzen im täglichen Miteinander geworben und ein gutes, diskriminierungsfreies Betriebsklima unterstützt werden kann.

Ich wünsche allen InteressenvertreterInnen viel Erfolg bei der konkreten Umsetzung!

Der DGB-Leitfaden "Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz verhindern" steht auf der Website des DGB zum Download als PDF bereit