Ein interfraktioneller Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen steht kurz vor der endgültigen Abstimmung.
In einem eindringlichen Appell richten sich nun zahlreiche Verbände an die Mitglieder des Rechtsausschusses sowie die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag.
Der von 328 Bundestagsabgeordneten getragene Gesetzentwurf zielt darauf ab, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. Die erste Lesung fand vergangene Woche am 5. Dezember im Deutschen Bundestag statt.
Nun wurde der Entwurf an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen, wo er droht, bis zu den Neuwahlen zu verbleiben. Wahltaktische Blockaden gefährden den Abschluss dieses wichtigen gesellschaftspolitischen Prozesses.
„Die Fakten sind klar“, so die Initiator*innen der Petition: Die Reform hat eine breite Unterstützung von 80 Prozent der Bevölkerung, beruht auf Empfehlungen einer interdisziplinären Expertinnen-Kommission und wird von 73 führenden Verbänden, Organisationen und Netzwerken gefordert.
Für Rückfragen und Interviews stehen die Initiator*innen zur Verfügung.
Wir brauchen JETZT noch ein letztes Mail in dieser Legislatur eure Unterschrift! Seid dabei und schiebt mit an – hier finden sich weitere Informationen und die Petition:
07. Dezember 2024: In Berlin und Karlsruhe kommt es zu Großdemonstration gegen die bisherige Regelung.
Gemeinsam fordern wir erneut die ersatzlose Abschaffung des § 218.
Bildmaterial dazu findet ihr oben in der Galerie und auch auf den Instagram-Kanälen von ver.di Baden-Württemberg und ver.di Mittelbaden-Nordschwarzwald.
28. November 2024: Eine breite Allianz aus 74 Verbänden veröffentlicht einen gemeinsamen Appell an die Abgeordneten der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag.
Darin fordern sie die Parlamentarier*innen auf, den interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu unterstützen, den 236 Abgeordnete zwei Wochen zuvor eingebracht hatten. Die Verbände begrüßen die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen, die den Zugang von ungewollt Schwangeren zu einem Schwangerschaftsabbruch sicherstellen und Hürden im Gesundheitssystem abbauen sollen.
Auch ver.di gehört zu den unterstützenden Organisationen – im Bild ganz oben v. l. n. r.: Susanne Ebrahim (Präsidium ver.di-Bundesfrauenrat), Frank Werneke (ver.di-Vorsitzender), Lisette Hörig (ver.di-Gewerkschaftsratsvorsitzende), Silke Zimmer (ver.di-Bundesvorstand), Karin Schönewolf (Vorsitzende ver.di-Bundesfrauenrat). Stellvertretend für ver.di hat Bundesvorstandsmitglied Silke Zimmer den Verbändebrief unterzeichnet.
Die unterzeichnenden Verbände betonen, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung ungewollt Schwangere besser schützt und den rechtlichen Rahmen schafft, um ihre gesundheitliche Versorgung zu sichern. Sie sehen im Entwurf einen wichtigen Schritt, um eine langjährige gesellschaftliche und wissenschaftliche Debatte in konkrete politische Verbesserungen umzusetzen. Auch 80 Prozent der Menschen in Deutschland sind für diese Gesetzesänderung.
„Die Fakten liegen auf dem Tisch, die Argumente sind ausgetauscht, und die Empfehlungen unabhängiger Expert*innen sind berücksichtigt. Jetzt ist die Zeit zu handeln“, heißt es in dem Schreiben.
Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Netzwerke appellieren an die Abgeordneten: „Stimmen Sie zu und schreiben Sie Geschichte! Unterstützen Sie ungewollt Schwangere und ihre Ärztinnen und Ärzte!“
Für Rückfragen und Interviews stehen die unterzeichnenden Verbände gerne zur Verfügung.
17. Oktober 2024: Ein breites Bündnis aus Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, zu dem auch ver.di gehört, legt den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor.
Das neue Gesetz soll Schwangere, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, durch verbesserte Beratung und medizinische Versorgung unterstützen und schützen.
Die vorgeschlagenen Regelungen basieren auf den Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, internationaler Menschenrechtsmechanismen und internationaler Gesundheitsleitlinien. Sie berücksichtigen außerdem die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.
Der Gesetzentwurf rückt die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren in den Mittelpunkt und verankert das Recht, Beratungsangebote und medizinische Leistungen ohne Zwang in Anspruch nehmen zu können. Die Beendigung einer Schwangerschaft wird bis zum Ende der 22. Woche der Schwangerschaft rechtmäßig gestellt und als medizinischer Eingriff anerkannt, sofern er auf dem Verlangen der Schwangeren geschieht. Des Weiteren wird Rechtssicherheit für medizinische Fachkräfte und Berater*innen gewährleistet.
Federführend bei der Erarbeitung waren die in der Kommission mitwirkenden Juristinnen Prof. Dr. Liane Wörner, Prof. Dr. Maria Wersig und Prof. Dr. Friederike Wapler. Weitere Informationen zum Gesetzentwurf findet ihr in der kompakten Zusammenfassung, im Verbändebrief und in der ausführlichen Pressemitteilung (jeweils vom 17. Oktober):
Auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) drängt seit kurzem auf eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und erklärt in einer Pressemitteilung vom 03.09.2024 seine Positionen.
Bereits Ende Juni 2024 sprach sich die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz der Länder fast einstimmig dafür aus, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren. Der Entschließungsantrag auf der gemeinsamen Tagung mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus wurde von Sachsen eingebracht – die einzige Gegenstimme kam aus Bayern. Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden.
Grundlage für die Entscheidung war unter anderem die Empfehlung der Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die vom Bund eingesetzt wurde und sich in ihrem Bericht für eine Reform des Abtreibungsparagrafen 218 ausgesprochen hatte.
Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen rechtswidrig, bleiben nach einer Pflichtberatung aber straffrei. Die Expertenkommission empfiehlt, dass diese in der Frühschwangerschaft grundsätzlich erlaubt sein sollen. Dieses Recht sei eine Grundvoraussetzung für die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen.
Wir freuen uns als Frauen in ver.di natürlich darüber, dass die Stigmatisierung und die unzureichende Versorgungslage, die der § 218 für viele Frauen mit sich bringt, endlich angegangen werden sollen. Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, jetzt nicht länger zu zögern: Es muss noch in dieser Wahlperiode ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Beratung und Abstimmung im Bundestag vorgelegt werden!
Den offenen Brief, den ver.di zusammen mit zahlreichen Verbänden und Organisationen an die Bundesregierung adressiert hat, findet ihr hier:
Der Deutsche Frauenrat, in dem wir als Mitglied der DGB-Frauen-Delegation vertreten sind, hat auf der Mitgliederversammlung einen Beschluss zum § 218 Strafgesetzbuch gefasst. Dieser stützt sich ebenfalls auf die Ergebnisse der wissenschaftlichen Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin sowie auf die ELSA-Studie. Darin enthalten sind Positionierungen zu den Themen Beratung und Information, Versorgung, medizinische Aus- und Weiterbildung, Kostenübernahme und rechtliche Weiterentwicklung.
Hier könnt ihr den vollständigen Beschluss herunterladen:
Wir Frauen in ver.di haben gemeinsam mit der ver.di Jugend sowie zahlreichen weiteren Organisationen und zivilgesellschaftlichen Institutionen den Aufruf gegen § 218 unterzeichnet. Denn Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch! Der § 218 StGB kriminalisiert und entmündigt Betroffene, verletzt ihr Recht auf Selbstbestimmung und schafft unnötige Hürden.
Seit dem Sommer läuft außerdem eine Petition vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, die sich an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und Bundesfamilienministerin Lisa Paus richtet. Mehr als 50.000 Unterzeichner*innen sprechen sich darin für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs aus. Die Petition wird am gleichen Tag wie der Gesetzentwurf übergeben.
Direkt zur Petition:
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