Selbstbestimmung

Für eine Reform des § 218

Schritt für Schritt zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen: Auch der djb drängt auf eine Neuregelung. Helft mit und unterschreibt die Petition zum Thema!
© pexels.com, Derek French
Eine Frau hält bei einer Demonstration ein Schild mit der Aufschrift "My Body My Choice" hoch.
04.09.2024

Es tut sich endlich etwas in Sachen § 218!

Als neueste Bewegung drängt nun auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) auf eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und erklärt in einer Pressemitteilung vom 03.09.2024 seine Positionen.

Seit dem Sommer läuft außerdem eine Petition vom Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, die sich an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und Bundesfamilienministerin Lisa Paus richtet. Seid dabei und unterschreibt die Petition!

Direkt zur Petition:

Bereits Ende Juni 2024 sprach sich die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz der Länder fast einstimmig dafür aus, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren. Der Entschließungsantrag auf der gemeinsamen Tagung mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus wurde von Sachsen eingebracht – die einzige Gegenstimme kam aus Bayern. Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden.

Grundlage für die Entscheidung war unter anderem die Empfehlung der Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die vom Bund eingesetzt wurde und sich in ihrem Bericht für eine Reform des Abtreibungsparagrafen 218 ausgesprochen hatte.

 

Aktuellen Umfragen zufolge steht die Mehrheit der Bevölkerung einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft aufgeschlossen gegenüber.

Begründung der Fachkommission

Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen rechtswidrig, bleiben nach einer Pflichtberatung aber straffrei. Die Expertenkommission empfiehlt, dass diese in der Frühschwangerschaft grundsätzlich erlaubt sein sollen. Dieses Recht sei eine Grundvoraussetzung für die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen.

Mehr zum Thema:

Wir freuen uns als Frauen in ver.di natürlich darüber, dass die Stigmatisierung und die unzureichende Versorgungslage, die der § 218 für viele Frauen mit sich bringt, endlich angegangen werden sollen. Gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, jetzt nicht länger zu zögern: Es muss noch in dieser Wahlperiode ein Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zur Beratung und Abstimmung im Bundestag vorgelegt werden!

Den offenen Brief, den ver.di zusammen mit zahlreichen Verbänden und Organisationen an die Bundesregierung adressiert hat, findet ihr hier:

 

Der Deutsche Frauenrat, in dem wir als Mitglied der DGB-Frauen-Delegation vertreten sind, hat auf der Mitgliederversammlung einen Beschluss zum § 218 Strafgesetzbuch gefasst. Dieser stützt sich ebenfalls auf die Ergebnisse der wissenschaftlichen Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin sowie auf die ELSA-Studie. Darin enthalten sind Positionierungen zu den Themen Beratung und Information, Versorgung, medizinische Aus- und Weiterbildung, Kostenübernahme und rechtliche Weiterentwicklung.

Hier könnt ihr den vollständigen Beschluss herunterladen:

 

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