Frauen unterbrechen oder verkürzen wegen der Betreuung ihrer Kinder und/oder der Pflege von Angehörigen ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger als Männer.
Insgesamt wünscht sich die Mehrheit der Erwerbstätigen bessere Bedingungen, um Beruf, Familie und Freizeit miteinander vereinbaren zu können. Dazu braucht es vor allem familienfreundliche Arbeitgeber, geregelte Kinderbetreuung und finanzielle Sicherheit.
Der Rechtsanspruch auf Rückkehr aus der Teilzeit in eine Vollzeitbeschäftigung ist damit unverzichtbar – nur so können Frauen nach einer familienbedingten veringerten Arbeitszeit wieder aufstocken!