Ein wichtiges Ziel des reformierten Mutterschutzgesetzes von 2018 ist der Gesundheitsschutz für Schwangere und Stillende und ihr Kind am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, aber auch für Mütter nach der Geburt und in der Stillzeit.
Überdies soll das Gesetz die Fortsetzung der Beschäftigung oder sonstigen Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung der Gesundheit ermöglichen und Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit entgegenwirken.
Ob und wie das gelingt, hängt maßgeblich davon ab, wie das Mutterschutzrecht in Betrieben und Verwaltungen umgesetzt wird:
Das herauszufinden ist ein Anliegen der Online-Befragung des DGB, die sich an Schwangere, Stillende und junge Mütter richtet:
Für Fragen zur Studie stehen per E-Mail Eugen Unrau vom Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) und Silke Raab, Abteilung Frauen, Gleichstellungs- und Familienpolitik in der DGB Bundesvorstandsverwaltung zur Verfügung.
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